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   BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87   

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BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87 (https://dejure.org/1987,7036)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1987 - 1 B 100.87 (https://dejure.org/1987,7036)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - 1 B 100.87 (https://dejure.org/1987,7036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Einschränkung der Ermessensfreiheit wegen vorausgegangenen behördlichen Handelns unter Berücksichtigung von Treu und Glauben - Maß der familiären Verbundenheit und das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Im übrigen sei bemerkt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, aufgrund einer Abwägung zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, daß sie die bei Ablehnung der Erlaubnis zu erwartende Gefahr für den Bestand der Familie eindeutig überwiegen und deshalb die Ablehnung der Erlaubnis auch bei Beachtung des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG verhältnismäßig ist (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 65, 188 ).

    Fehlt es an einer solchen, so kommt dem Schutzgebot aufenthaltsrechtlich kein oder nur ein geringes Gewicht zu (BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 65, 174 ; 65, 188 ).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 36.82

    Aufenthaltsrecht - Ehegatte - Arbeitnehmer - Freizügigkeit - EG-Mitgliedstaat -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Die in der Beschwerdeschrift erwähnte Entscheidung des Senats vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 36.82 - InfAuslR 1985, 195 f. betrifft nicht das aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 MRK abzuleitende Schutzgebot zugunsten Ausländer mit Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland, sondern die im Interesse der Wirksamkeit der in Art. 48 EWG-Vertrag festgelegten Freizügigkeit von EG-Arbeitnehmern erlassenen Vorschriften des EG-Gemeinschaftsrechts, insbesondere des Art. 10 Abs. 1 a und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und deren Auswirkungen auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 AufenthG/EWG.
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Im übrigen sei bemerkt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, aufgrund einer Abwägung zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, daß sie die bei Ablehnung der Erlaubnis zu erwartende Gefahr für den Bestand der Familie eindeutig überwiegen und deshalb die Ablehnung der Erlaubnis auch bei Beachtung des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG verhältnismäßig ist (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 65, 188 ).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Fehlt es an einer solchen, so kommt dem Schutzgebot aufenthaltsrechtlich kein oder nur ein geringes Gewicht zu (BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 65, 174 ; 65, 188 ).
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Im übrigen sei bemerkt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, aufgrund einer Abwägung zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, daß sie die bei Ablehnung der Erlaubnis zu erwartende Gefahr für den Bestand der Familie eindeutig überwiegen und deshalb die Ablehnung der Erlaubnis auch bei Beachtung des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG verhältnismäßig ist (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 65, 188 ).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Im übrigen sei bemerkt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, aufgrund einer Abwägung zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, daß sie die bei Ablehnung der Erlaubnis zu erwartende Gefahr für den Bestand der Familie eindeutig überwiegen und deshalb die Ablehnung der Erlaubnis auch bei Beachtung des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG verhältnismäßig ist (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 65, 188 ).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Fehlt es an einer solchen, so kommt dem Schutzgebot aufenthaltsrechtlich kein oder nur ein geringes Gewicht zu (BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 65, 174 ; 65, 188 ).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Das gilt in gleicher Weise im Rahmen des der Ausländerbehörde nach § 10 AuslG eröffneten Ausweisungsermessens (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 35.68 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10; Beschluß vom 4. Oktober 1974 - BVerwG 1 B 65.74 - DÖV 1975, 286) wie bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und muß ebenso für die hier in Rede stehende Ermessensentscheidung gelten, ob eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 4 AuslG nachträglich zeitlich beschränkt wird.
  • BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 51.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Die Frage, ob die nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes ermessensfehlerhaft ist, beurteilt sich in der Regel und so auch für die Klägerin aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 51.77 -).
  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
    Die Frage, ob die nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes ermessensfehlerhaft ist, beurteilt sich in der Regel und so auch für die Klägerin aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 51.77 -).
  • BVerwG, 04.10.1974 - I B 65.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 35.68

    Vorausseztungen der Ausweisung eines Ausländers - Bindung einer anderen

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